AGB
1. Allgemeines
Die von uns aufgelistete Leistung/Lieferung finden ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen hinweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA
Der Veranstalter – also z. B. der Club oder Discothekenbetreiber / Organisator eines Events– verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der SUISA: http://www.suisa.ch/ de/kunden/lizenz-wer-zahlt-was/
3. Offerten und Abschluss
Alle von uns gemachten Offerten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn yourevent/hochzeit-dj.ch eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Zusagen in mündlicher Form müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
4. Preise
Alle in Offerten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Hochzeiten, Privatveranstaltungen oder Geburtstagsfeiern verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Offerten an Firmenkunden bezahlen die in der Offerten /Buchungsbestätigungen genannten Preise nachträglich zzgl. derzeit 8% MWST. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.
Für die Kantone Tessin ,Wallis, und Graubünden fallen u.U. höhere Anfahrtskosten an. Kosten die an den Auftraggeber verrechnet werden sind sind zb Autoverlad, Schiffsgebühren oder andere nicht vermeidbare Transportspesen.
5. Leistungen
Yourevent & hochzeit-dj.ch bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal. (2) Buchung und Vermittlung von mobilen DJs und Durchführung der abgesprochenen/vereinbarten Veranstaltung laut Angebot (3) Lieferung von Werbematerialien. (zB. Zelten, Print/ Drucksachen Displays oder Theken.
6. Auftragsstornierung
. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Yourevent & Hochzeit-dj.ch unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.
(2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Yourevent nicht zu verantworten hat, stellt Yourevent/Hochzeit-DJ.CH Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.
Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:
- bis zu 3 Monate vor dem geplanten Event-Termin: 50% der Auftragssumme
- bis zu 2 Monate vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme
- bis 1 Monat vor dem geplanten Event-Termin: 90 % der Auftragssumme
Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 1 Monat vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.
Sollte Yourevent für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen Kunden erhalten, wird Yourevent / Hochzeit-DJ.CH die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren.
Verpflichtet Yourevent/Hochzeit-DJ:CH im Auftrag des Kunden für dessen Veranstaltung Drittanbieter (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Zauberer, Catering, Licht- und Bühnentechnik etc.) gelten besondere Stornogebühren welche der Drittanbieter separat mit dem Kunden regelt.
7. Zahlungsbedingungen
Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von yourevent anerkannt wurde. Zahlung per Banken/Postüberweisung /Scheck gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bank oder Postkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Werden yourevent Vorkommnisse/ Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behält sich yourevent das Recht und Option vor, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Checks nicht ein, so ist yourevent zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt ohne besondere vorherige Ankündigung. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen von yourevent ohne besondere Aufforderungen sofort in einem Betrag fällig. Yourevent ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
8. Leistungsverzug
Von beiden Seiten wird die Fälligkeit der Leistung mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Nach Erhalt sind sämtliche Rechnungen sofort fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum seiner Zahlungsverpflichtung nach. Vom Verzugszeitpunkt an ist yourevent berechtigt, Zinsen in Höhe des von den berechneten Zinssätze der Geschäftsbanken für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
9. Leistungsstörungen
Sämtliche etwaige Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei yourevent anzuzeigen, andernfalls erlöschen deren Ansprüche.
10. Nutzung von übermittelten Informationen
Von yourevent erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Werbeaktionen und Veranstaltungen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch yourevent/Hochzeit-DJ.CH verwendet werden. Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Die Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung ist unzulässig. Yourevent behält sich vor für einen Auftrag zwei Rechnungen zuzustellen. Einerseits für das Equipment und andererseits für die Arbeit des DJ-
Einsatzkräfte und Locations, über die yourevent Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von yourevent/Hochzeit-DJ.CH für andere Events/ Veranstaltungen genutzt werden. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben yourevent vorbehalten Bei Zuwiderhandlung steht yourevent/Hochzeit-DJ.CH die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von yourevent übermittelt worden wären..
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen yourevent und dem Auftraggeber gilt Schweizer Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
13. Gerichtsstand
Vereinbart gilt der als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers . Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.